Presseaussendung der Rechtshilfe zur Verhaftungs- und Hausdurchsuchungswelle

23.05.2008

Polizeirepression in Österreich

Am 21. Mai 2008 stürmten WEGA-Beamte gegen ca. 7:00 Uhr mindestens 24 Wohnungen in Wien und anderen Orten. Einige der teilweise noch schlafenden BewohnerInnen wurden mit gezogenen Waffen in ihren Betten geweckt. Betroffen von den Hausdurchsuchungen waren mindestens achtzehn Menschen in Österreich. Die meisten leben in Wien und Graz, auch in Tirol wurde eine Wohnung durchsucht.

Bei mehreren Wohnungen wurden die Türen von Beamten der WEGA eingetreten. Wie in schlechten Hollywood Filmen stürmten die Beamten die Wohnungen. Erst nachdem die BewohnerInnen eingeschüchtert, "gesichert" an die Wand gestellt bzw mit Handschellen versehen wurden, machten sich Beamte der Kriminalpolizei an die Durchsuchungen.

Begründung für die Hausdurchsuchungen ist der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation gemäß …§278a StGB. Gegen zwölf Personen, bei denen Hausdurchsuchungen stattgefunden haben, liegen Haftbefehle vor. Begründet werden diese mit Verdunkelungsgefahr, da die Betroffenen zb mit verschlüsselten Mails kommuniziert haben sowie Tatbegehungsgefahr, weil die Betroffenen seit langem in der Tierrechtsszene aktiv sind. Beide Argumentationsstränge stehen in eklatantem Widerspruch zur Unschuldsvermutung. Vollkommen willkürlich wird eine kriminelle Organisation konstruiert, die für sämtliche unaufgeklärte Straftaten der letzten Jahre verantwortlich gemacht wird. Die Vorwürfe werden mit keinerlei Beweisen bekräftigt, im Gegenteil: die Exekutive erhofft sich scheinbar durch die Hausdurchsuchungen Hinweise auf Bestätigung ihres Tatverdachts. Dieser, dh die Bildung einer kriminellen Organisation, kann bislang weder mit Indizien noch sonstigen vagen Vermutungen untermauert werden.

Die Betroffenen wurden aus ihrer Wohnungen direkt in das Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände überstellt und werden in den nächsten 48 Stunden der Haftrichterin vorgeführt. Bei den Hausdurchsuchungen wurde dem Großteil der Betroffenen der Anruf bei einer Vertrauensperson oder einer RechtsvertreterIn verwehrt. Auch FreundInnen, die nach dem Rechten sehen wollten, wurde ein Gespräch mit den Betroffenen verweigert.

Die Inhaftierten haben sich für Tierrechte eingesetzt. Sie organisierten Demonstrationen und Infostände in Fußgängerzonen. Diese völlig legalen Aktivitäten werden ihnen ebenfalls als Betätigung im Rahmen der "kriminellen Vereinigung" angelastet. Das muss als ein Versuch der Aushöhlung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewertet werden.

Die Verhältnismässigkeit der Amtshandlung war nicht gegeben. Das frühmorgendliche Erstürmen von Wohnungen durch vermummte WEGA-Beamte mit gezogener Waffe muss als vollkommen überzogen bezeichnet werden. Gesucht wurde nach allen Gegenständen, die dazu dienlich sein können, strafrechtlich relevante Delikte zu begehen. Neben Computern, Handys, Uniskripten oder Fotoalben wurden auch Kleidungsstücke beschlagnahmt.

Gleichzeitig bleibt offen, was der konkrete Anlass für diese Einsätze sein soll. Es gilt anzunehmen, dass Zeitpunkt und Umsetzung dieser Einsätze politische Hintergründe hat. Auf jeden Fall wird missliebiger politischer Aktionismus kriminalisiert und verunmöglicht.

Was der oder die einzelne von Tierschutz und Tierrechten hält: Darum geht es hier recht wenig. Sollte nämlich diese offensichtlich von oben verordnete Repressionswelle nicht auf breite öffentliche Ablehnung stossen, besteht die Gefahr, daß jederzeit auch andere Bereiche einer kritischen Zivilgesellschaft mundtod gemacht werden. Durch den Polizeistiefel.

Pressekontakt: 0650 / 592 67 91 oder antirep2008@gmx.at
Am Montag, 26. Mai 2008 um 10 Uhr wird eine Pressekonferenz der Rechtshilfe im Grünen Parlamentsclub (Wien I, Löwelstraße 12, 2. Stock) stattfinden.