Klage stattgegeben: Behörde hebt Verbot von Palästina-Kundgebung auf

28.07.2021
Ein Sieg für das Versammlungsrecht

Als Reaktion auf die Bombardierung Gazas war es am 12. Mai 2021 in Wien zu einer massiven Mobilisierung von Tausenden Menschen in Solidarität mit den PalästinenserInnen und gegen deren Vertreibung gekommen (https://www.palaestinasolidaritaet.at/de/4612).

Kanzler Kurz ließ es sich nicht nehmen und goss durch das demonstrative Hissen der israelischen Fahne am Kanzleramt noch mehr Öl ins Feuer – in Verletzung von Neutralität und Völkerrecht.

Die Wiener Polizei verbot in der Folge alle Kundgebung gegen Vertreibungen unter Bemühung rassistischer und chauvinistischer Stereotype gegen Araber, Türken, Afghanen und Tschetschenen genauso wie gegenüber Muslimen – diese, insbesondere die jungen Männer, seien antisemitisch, gefährlich und gewaltbereit (https://www.palaestinasolidaritaet.at/de/4635). Währenddessen stellte die Regierung sich ostentativ auf die Seite der kolonialen Gewalt.

Nun, am 9.7.21, musste die Behörde einen Schritt zurück machen: Sie hob die Untersagung der Kundgebung vom 15.5.21, angemeldet von der Palästinensischen Gemeinde Österreich, auf. Doch sie tut das wegen eines Formfehlers und umgeht damit das Eingeständnis die Grundrechte verletzt zu haben.

Dennoch: Es ist ein Sieg für das Versammlungsrecht und gegen die autoritären Anwandlungen der Regierung.
No pasaran!

Palästina Solidarität Österreich

Verbot Mahnwache 16.5.21: https://www.palaestinasolidaritaet.at/de/4614
Verbot Kundgebung 21.5.21: https://www.palaestinasolidaritaet.at/de/4616