Razzia-Begründung im Stil der israelischen Militärjustiz

24.11.2020
von Wilhelm Langthaler
In der „Anordnung zur Sicherstelllung“ für die Hausdurchsuchungen und Kontosperren am 9.11.2020 werden Begriffe wie terroristisch, islamistisch, faschistisch, diktatorisch im Zusammenhang mit Muslimbrüdern und Hamas auf 50 Seiten tausende Male bis zum Erbrechen wiederholt. Was kein einziges Mal vorkommt: die israelische Besatzung. Das sagt eigentlich alles über die Vorlage für die Anklage, die eine schlimme Mischung des Jargons der Sisi-Henker, der ehemals linken Antinationalen, israelischer Militärrichter und stramm rechter österreichischer Justiz darstellt.
Kinder in Gaza

Hier eine Blüte aus Aktenzeichen 16St52/19t:

„Seit ihrem Wahlsieg im Jahr 2006 und in den bürgerkriegsartigen Kämpfen um Gaza im Juni 2007 stellt HAMAS im Gazastreifen die Regierung. Die HAMAS lehnt demokratische Wahlen ab. Trotzdem beteiligte sie sich im Jahr 2006 an den Wahlen in den palästinensischen Autonomiegebieten. Bei den Wahlen erreichte sie mit etwa 44% der Stimmen die absolute Mandatsmehrheit. Nach dem Angriff auf das Fatah-Hauptquartier im Gazastreifen brachten Milizionäre der HAMAS den gesamten Gazastreifen unter ihre Kontrolle. Nach der Machtübernahme durch die HAMAS verschlechterte sich die ohnehin bereits angespannte Menschenrechtslage und die Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung drastisch. Die HAMAS beteiligte sich letztmals im Jahr 2006 an den demokratischen Wahlen.“

Kein Wort davon, dass der Westen und Israel die demokratische Wahl nicht akzeptierten und es bis heute nicht tun, weil ihnen das Ergebnis nicht passte. Der Bürgerkrieg kam zustande, weil die prowestlichen Fatah die Macht nicht abgeben wollte. Letztmals fanden die Wahlen deshalb statt, weil die Besatzung bis heute nicht sicherstellen kann, dass sie das richtige Ergebnis zeitigen würden. Die katastrophalen Lebensbedingungen sind in aller erster Linie durch zahlreiche asymmetrische Kriege Israels gegen den Gazastreifen verursacht, sowie die seit damals angewendete Kollektivstrafe des Embargos.

Der Text ist eine einzige Manipulation, völlig losgelöst von der politischen und sozialen Situation, von der Ungleichheit und Ungerechtigkeit der Weltordnung, rein ideologisch argumentierend. Es erinnert an die Zeit des finstersten Kolonialismus. Die Staatsanwaltschaft stellt sich zu 150% auf Seite Israels und der Sisi-Gewaltherrschaft.

Sie muss sogar einräumen, dass die inkriminierten Bewegungen in Österreich keinerlei Gewalttaten begingen und auch es nicht vorhätten – aber das ist umso schlimmer, nämlich Verstellung. Ein konkreter Nachweis von Geldflüssen wird gar nicht erst versucht, geschweige denn für militärische Zwecke.

Die Lektüre ist wie ein Albtraum, in dem man trotz des erlittenen Unrechts nicht zu schreien vermag. Darum einmal nur eine kleine Portion des Machwerks. Fortsetzung folgt.

Und doch noch ein Nachsatz: Die Sache ist hoch gefährlich, denn Terror wird nicht an terroristischen Taten festgemacht, sondern an kritischer Meinungsäußerung in Österreich zur israelischen Besatzung und zum Militärputsch gegen die erste und einzige demokratisch gewählte ägyptische Regierung, sowie der Unterstützung des jeweiligen Widerstands dagegen. Es ist die Meinungsfreiheit für antikoloniale Positionen, die vor Gericht steht.

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