Freiheit für Yusuf & Özgür!

Vom Komitee für die Verteidigung politischer Grundrechte
Details
Date: 
Donnerstag, 1. August 2013 - 17:00
City: 
Wien
Landesgericht für Strafsachen, Wickenburggasse 18-20, 1080 Wien.
Sofortige Freilassung von Yusuf Tas und Özgür Aslan & keine Auslieferung nach Deutschland

Wer Menschenrechtler Edward Snowden verteidigt, sollte auch Yusuf und Özgür verteidigen!

Der Zirkus, welchen die US-Regierung seit Wochen um den angeblichen Mega-Spion und Verräter Edward Snowden inszeniert, ist vielen aus den Medien bekannt. Ist Ihnen aber auch bekannt, dass zurzeit in ganz Europa auf Befehl Deutschlands eine Menschenjagd durchgeführt wird?
Tatsache ist, dass am 26. Juni 2013 in Niederösterreich und Wien auf Befehl und unter der Leitung deutscher Polizeibeamter mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Bei diesen fast zeitgleich stattfindenden Polizeieinsätzen wurden - wie in schlechten Hollywood-Filmen - Wohnungen mit Hunden durchsucht und verwüstet. Kinder wurden aus dem Schlaf gerissen, unbescholtene Menschen wurden wie Terroristen behandelt. 5 Personen wurden in Österreich verhaftet. 4 von 5 Personen mussten jedoch sehr rasch wieder freigelassen werden. Eine Person - Yusuf Tas - wurde unter abenteuerlicher Begründung in Haft genommen.

Wer ist Yusuf Tas?
Yusuf Tas, geb. 1974 in der türkischen Grenzstadt Hatay, kam er vor 20 Jahren wegen religiöser Verfolgung (er ist christlich-ortodox) nach Österreich. In späteren Jahren setzte er sich aktiv für Menschenrechte und gegen Rassismus ein. Vor kurzem wurde ihm - nach intensiver Prüfung durch die Behörden - die österreichische Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt.

Ebenfalls seit kurzem in Haft ist Özgür Aslan, der seit 1997 in Österreich lebt. Auch er hat sich hier nichts zu Schulden kommen lassen. Nicht einmal eine Anzeige wegen “Rot über die Ampel gehen” gibt es.
Die deutsche Regierung fordert die Auslieferung beider Personen nach Deutschland, wo Ihnen nach § 129 (der dem österreichischen Paragraphen 278 entspricht, mit welchem österreichische Tierschutz-AktivistInnen ohne wirkliche Gründe vor Gericht gestellt wurden) der Prozess gemacht werden soll. Die abstrusen Vorwürfe werden von der gleichen deutschen Behörde erhoben, deren aktive Verwicklung in die rassistischen Morde der rechtsradikalen NSU erwiesen ist.

Was sind die Vorwürfe?
Vorweg: es gibt keine konkreten Beweise für Straftaten – die Verhaftungen und die Auslieferungsbegehren beziehen sich einzig auf abstruse Anschuldigungen, sehr ähnlich jenen, mit denen AktivistInnen der Anatolischen Föderation in Deutschland konfrontiert sind.
Vorgeworfen wird den in Wien inhaftierten Yusuf Tas und Özgür Aslan, dass sie Karten für ein Konzert der Band „Grup Yorum“ im Jahr 2012 verkauft zu haben. Grup Yorum ist die wahrscheinlich bekannteste Musikgruppe der Türkei und gibt jedes Jahr in dutzenden türkischen Städten- natürlich legal - Konzerte. Im Juni 2013 besuchten 550 000 Menschen in Istanbul ein Konzert.
Alles Terroristen? Nein!

In Deutschland zugleich verhafteten Personen wird absurderweise vorgeworfen Grup Yorum Konzerte zu veranstalten, an 1. Mai Aktionen teilzunehmen & politische Gefangene zu unterstützen.

Wenn auch Sie für die Einhaltung demokratischer Grundrechte eintreten, so kommen Sie bitte am Donnerstag 1. AUGUST 2013 - 17:00 UHR zur angemeldeten und friedlichen Protest-Kundgebung vor dem Landesgericht für Strafsachen, Wickenburggasse 18-20, 1080 Wien.

Sie können außerdem helfen, wenn sie gegen die Auslieferung von Yusuf Tas und Özgür Aslan unterschreiben. Die Petition finden Sie, wenn Sie unter Google die Suchbegriffen “change & Yusuf” eingeben.