Reicht das Westdeutsche Grundgesetz (GG) als Schutzwall gegen Rechtsentwicklung?

15.12.2020
Von Rainer Brunath
Um diese Frage zu beantworten, muss man begreifen, welche Entwicklung das GG der BRD bis heute genommen hat. Schauen wir uns zunächst dessen Entstehung an.

Vor 72 Jahren, 1948/49, trat der aus Vertretern aller damals relevanten politischen Richtungen zusammengesetzte Parlamentarische Rat zusammen, um den Wortlaut des neuen GG zu erarbeiten. Es sollte einen antikriegerischen und antifaschistischem Inhalt bekommen. Der Abgeordnete Heinz Renner von der KPD wollte diese Absicht konsequent erfüllt sehen und legte am 19. November 1948 den Textvorschlag vor, „Der Krieg ist geächtet“,  so wie er in der schon formulierten Hessischen Verfassung stand – und heute noch steht. Das wurde - gegen seine Stimme – abgelehnt. Statt dessen wurde aber die weit auslegbare Formulierung beschlossen ,die Führung eines Angriffskrieges' ist untersagt.    

Weiter wollte Renner mit seinem radikalen Entwurf: ,Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen weder hergestellt noch befördert oder in Verkehr gebracht werden' die Waffenschmieden in Westdeutschland bändigen. Wieder abgelehnt. Und  so heißt es heute im Artikel 26, Absatz 2 gut praktikabel: ,Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.'

So konnte z.B. der Krieg gegen Jugoslawien von Schröder und Fischer als „humanitäre Aktion" interpretiert werden. Im neuesten Grundgesetzkommentar von Helge Sodan heißt es sogar:  „....  liegt kein Angriffskrieg vor, da es der humanitären Intervention an einem verwerflichen Charakter fehlt."  So blieb man im Rahmen des GG – und bis heute bei allen Militäreinsätzen der Bundeswehr in der Welt (Afganistan, Mali und demnächst in China?).

1949 noch war sich die Gesamtheit des Parlamentarischen Rates -  kurz nach der Niederschlagung des deutschen Faschismus - einig, antifaschistische Kerngedanken im GG aufzunehmen - mit dem Paragraphen l39 sogar eine eindeutig antifaschistische Vorschrift – was allerdings den (west-)deutschen Imperialismus und Militarismus nicht daran hinderte, mit schon bald folgenden „Anpassungen“ des GG seine Machansprüche neu zu erklären. Dazu gehörten auch neben der Aufweichung des Paragraphen l39:

 => die Einführung der undemokratischen 5-Prozent-Klausel für die Bundestagswahlen im Jahr 1953. Das war der erste gravierende Bruch mit dem Willen des Parlamentarischen Rates von 1948/49 und erforderte erste Textänderungen im GG.

=> 1956 folgte die von Adenauer vorangetriebene Wiederbewaffnung der BRD und damit die schwerwiegenste Änderung des GG. Noch 1949 sprach sich F.J. Strauß dagegen aus mit den Worten „Wer noch einmal ein Gewehr in die Hand nimmt, dem soll die Hand abfaulen“. Später wurde er „Verteidigungsminister“.  Die Änderung des GG 1968 bei Verabschiedung der sog. Notstandsgesetze war nur eine Konsequenz der Wiederbewaffnung des NS-Nachfolgestaates BRD.

Bislang gab es 57 Änderungen; unzählige  Artikel wurden geändert, neu hinzugefügt oder aufgehoben[1]. Und aktuell kann man feststellen, dass sich das Parlament der parlamentarischen Demokratie in der BRD in seiner Unfähigkeit bei der Bekämpfung der Pandemie selbst hat entmachten lassen. Nachträglich klagten einige Abgeordnete verschiedener Parteien über diesen Fakt. Aber zu einer Einigung des gesamten Abgeordnetenhauses gegen die Entmachtung kam es nicht.

Wir erkennen also, das GG war und ist der bürgerlichen Klasse zu keiner Zeit heilig. Und sie wird weiterhin zu jeder Aufweichung  des antifaschistischen Kerngedankens im GG bereit sein, um seine Machtbasis zu erhalten.                                                  

Mit der Haltung also: „Demokratie Ja! Grundgesetz Ja! AfD Nein!" kommen wir nicht weiter. Das Übel hat tiefere Ursachen und deshalb ignoriert die vielfach betriebene Fokussierung des antifaschistischen Kampfes gegen die AfD, dass der reaktionäre Staatsumbau nicht von dieser betrieben wurde und wird. Sie ignoriert weiterhin, dass bereits seit Bestehen des GG unzählige reaktionäre Maßnahmen (siehe oben) auf Betreiben mächtiger, von der Lobby der „Global Player“ angestifteter und von Regierungsseite - der vorgeblich demokratischen Mitte -  durchgesetzt wurden - und weiterhin in Vorbereitung sind. Damit erhebt sich die Frage: Wem genau ist die deutsche Regierung eigentlich Rechenschaft schuldig?

Somit kann es für alle Menschen, die sich solchem entgegenstellen auf Sicht auch kein Entrinnen vor dem Verfassungsschutz und insbesondere seiner bayerischen Abteilung geben.

Für den Kampf um Demokratie in der BRD bleibt aber trotz solcher Aussichten nur 1. die Entschlossenheit, die im GG enthaltenen antifaschistisch-demokratischen Rechte gegen den Versuch, diese abzuschaffen zu verteidigen;                     

2. nur die Entschlossenheit, darüber hinaus um den Ausbau der demokratischen Rechte zu kämpfen;          

3. nur die Entschlossenheit, gegen alle Überbleibsel der faschistischen Ideologie aufzutreten.

Erfolgsaussichten dafür wachsen sicherlich, wenn  Akteure des Kampfes dafür Bündnisse suchen und schließen - mit allen humanistisch und demokratisch eingestellten Menschen, inklusive politisch links und kommunistisch orientierten, inklusive Migranten und Menschen anderen Glaubens - ohne jegliche Bevormundung und Scheu vor anderen Meinungen  - als Auftrag zur Wahrung von Menschenrechten.

 

14.12.2020

 


[1] https://www.bundestag.de/resource/blob/422928/0c2af6de554124edbda05a08e4...

 

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