Terrorgesetz gegen Meinungsfreiheit

Podiumsdiskussion zum Prozess gegen die anatolische Föderation
15. Mai 2018
Hannes Hofbauer (2. v l), Autor und Verleger, eröffnet und moderiert
Eda (m), eine der Angeklagten: Solidarität mit dem Widerstand gegen Erdogan wird kriminalisiert
Johannes Jarolim, Justizsprecher der SPÖ: Terrorliste fragwürdig, vernunftorientierte Justiz kommt unter die Räder
Lennart Binder, Menschenrechtsanwalt: Terrorparagraph ist Werkzeug der Krake BVT, die auf dem rechten Auge blind ist
Hannes Hofbauer (r): vom Tat- zum Feindstrafrecht
Jan, Tierrechtsaktivist und freigesprochener Terrorangeklagter: als sie nicht fanden, machte uns das noch mehr verdächtig
Herbert Gnauer (m), epicenter.works: mit Alarmismus wird Überwachungsstaat geschaffen
Sengül (2. v r), Angeklagte: Anatolische Föderation ist politisch-kultureller Verein
Stimme aus dem Publikum: es ging in der Türkei um die Kriminalisierung der Gezi-Bewegung

Was bedeutet der Terrorprozess gegen die Linkstürken?

Am 14. Mai 2018 fand in der VHS 15 die Diskussion "Terroranklage wegen Marschierens am Ersten Mai" statt. Ein hochrangiges Podium diskutierte über die laufenden Prozesse gegen die Anatolische Föderation und ihre Konsequenzen für die demokratischen Rechte. Bei einem war man sich einig: ein lauter Aufschrei ist notwendig, um die von der Terrorgesetzgebung und - rechtsprechung akut gefährdete Meinungsfreiheit zu verteidigen.

Verweise