Aus dem Regierungsprogramm:
„Einzelne Fälle in der jüngeren Vergangenheit haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass es in unserem derzeitigen Rechtssystem Lücken im Umgang mit gefährlichen Personen gibt.
Daher soll ein zusätzlicher, verfassungskonformer Hafttatbestand (Sicherungshaft
zum Schutz der Allgemeinheit) eingeführt werden für Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden, so wie das bereits in 15 europäischen Ländern der Fall ist, beispielsweise in den Niederlanden, Belgien oder Luxemburg.“ (Kursives von AuO)
Abschnitt 04. Europa, Integration, Migration & Sicherheit, Unterabteilung Migration und Asyl, S. 199 (1)
Österreich und das Gesetz.
Der Grundsatz …
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